Abdeckung des Sound-Players

AGB des DialogCenters der Diözese Graz-Seckau

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – sind neben den besonderen Bedingungen der Auftragsbestätigung die Grundlage aller mit dem DialogCenter der Diözese Graz-Seckau geschlossenen Verträge und erstellten Angebote. Mit Erteilung des Auftrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. ABSCHLUSS

Der Auftrag wird erst durch Bestätigung (schriftlich, per Fax oder E-Mail) des DialogCenters verbindlich. Änderungen und Streichungen bereits erteilter Aufträge bedürfen ebenfalls der Zustimmung durch das DialogCenter.

3. PREISE

Alle Preise verstehen sich netto, hinzukommt eine allfällige Umsatzsteuer im jeweils gesetzlichen Ausmaß. Da derzeit steuertechnisch ein Mischbetrieb vorliegt und zum überwiegenden Teil als Hoheitsbetrieb anzusehen ist, wird derzeit eine Umsatzsteuer nicht vorgeschrieben. Sollte sich dieser Zustand jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ändern gilt die gesetzliche Umsatzsteuer als gesetzlich vereinbart und ist diese vom Auftraggeber zu bezahlen.
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung kommen nur erfolgreich herge­stellte Kontakte zur Verrechnung.
Alle übrigen Kosten, die bei der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung entstehen (wie zB Gesprächsgebühren, die über das vereinbarte Ausmaß hinausgehen, Fahrtspesen usw.), werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Änderungen oder Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (wie zB Steuern) ist das DialogCenter berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen, die auch bereits bestehende Verträge betreffen, werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt und treten einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft .
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach Beendigung des Auftrages. Im Besonderen gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungskonditionen.
Das DialogCenter ist berechtigt, bei Dauerkunden Teilrechnungen (zB jeweils am Monatsende) zu legen.

4. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

a) GEHEIMHALTUNG
Der Auftraggeber und das DialogCenter sowie von den Vertragsparteien eingesetzte Mitarbeiter und Dritte werden über alle ihnen im Rahmen bzw. anlässlich des jeweiligen Auftrages zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren.
Das DialogCenter wird die zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Daten und weiteren Hilfsmittel des Kunden mit Sorgfalt behandeln und alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten bzw. deren Respektierung durch die zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter bzw. Dritte sicher stellen.
Unterlagen, Dokumentationen und sonstige Papiere mit vertraulichem Inhalt dürfen von den Vertragsparteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weder an Dritte weiter gegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.
Nach Beendigung der Vertragsleistung ist das DialogCenter grundsätzlich – soweit nichts anderes vereinbart wurde – zur Rückgabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Informationen und sonstigen Schriftstücke verpflichtet.
Die oben angeführte Geheimhaltungsverpflichtung der Vertragsparteien bleibt auch nach Beendigung der einzelnen Vertragsleistungen sowie nach dem Ende ihrer vertraglichen Zusammenarbeit bestehen.

b) DATENSCHUTZ
Das DialogCenter und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, personenbezogene Daten weder unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtsmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten noch sie bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese, auf dem Datenschutz beruhende Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages fort.

5. DATENTRÄGER

Datenträger werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

6. ÄNDERUNGEN, ERGÄNZUNGEN

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen zu diesen AGB bzw. zur gegenständlichen Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das DialogCenter.

7. LEISTUNGSUMFANG

Die Leistungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung detailliert dargestellt. Nur diese Leistungen sind Gegenstand des Auftrages. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung zusätzliche oder geänderte Leistungserfordernisse ergeben, so bedarf dies einer neuen oder zusätzlichen Auftragsbestätigung. Alle bis zum Änderungszeitpunkt oder gegebenenfalls bis zur Auflösung des Vertrages vom DialogCenter erbrachten Leistungen werden gemäß der ursprünglichen Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

8. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG

Die Dauer des Vertrages ist durch die jeweilige Auftragsbestätigung geregelt.
Der Vertrag kann jederzeit schriftlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der jeweils andere Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz erfolgter Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht nachkommen (zB Zahlungsverpflichtungen).
Beide Vertragsparteien haben das Recht zur sofortigen Kündigung, wenn über das Vermögen eines der Vertragspartner das Konkursverfahren eröffnet wird oder ein gerichtliches Ausgleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels einer kostendeckenden Masse abgelehnt wird.
Bei Kündigung ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber wird mit dem Stichtag der Kündigung die für die gesamte Vertragsdauer vereinbarte Vergütung fällig.
Wird in der Auftragsbestätigung keine Vertragsdauer festgelegt, so gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist (Kündigung jeweils zum Monatsletzten) frühestens nach Ablauf von drei Monaten möglich.
Bei Kündigung zeitlich unbefristeter Verträge wird die bis zum Stichtag der Kündigung erbrachte Leistung durch das DialogCenter in Rechnung gestellt, die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, zB aus Schadenersatz, bleibt dem DialogCenter vorbehalten.
Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz erfolgter Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist zur Gänze oder auch nur teilweise im Verzug, kann das DialogCenter bei Aufrechterhaltung des Vertrages weitere Leistungen zurückhalten.

9. MITWIRKUNG DES KUNDEN

Der Kunde wird dem DialogCenter alle notwendigen Unterlagen und Informationen, die für die Auftragsdurchführung erforderlich sind, rechtzeitig übermitteln. Sollte die Mitarbeit des Kunden für die Durchführung des Auftrages erforderlich sein, so ist diese vor Auftragsbeginn terminlich abzustimmen. Sich daraus – aus dem Bereich des Kunden - ergebende Verzögerungen berechtigen das DialogCenter zu Ersatzforderungen der dadurch entstandenen Mehrkosten. Sollten trotz schriftlicher Aufforderung die Verzögerungen anhalten, so ist das DialogCenter zur Aufkündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie zu eventuellen Schadenersatzforderungen berechtigt.

10. HAFTUNG

Der Kunde haftet für die dem DialogCenter übergebenen Daten und Informationen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit und hält das DialogCenter gegen allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
Das DialogCenter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Daten und Informationen Dritter, die an den Kunden weiter gegeben werden.
Das DialogCenter haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Ersatz von Folgeschäden, Gewinn- und Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Graz.
Sollte einer der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiedurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Graz, Juli 2005
DialogCenter